Er sei sehr laut gewesen und habe gesagt, dass die Aussage der Beschuldigten eine Drohung sei. 3.5 Die Beschuldigte sagte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 26. Juli 2018 aus, die Beschwerdeführerin habe am Anfang der Anhörung gesagt, dass sie bis jetzt alles gut verstehe. Es sei dann der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin gewesen, welcher gesagt habe, dass die Beschwerdeführerin die Übersetzung nicht verstehe. Auf Frage habe die Beschwerdeführerin bejaht, dass sie Hocharabisch spreche und verstehe.