Sie glaube, die Beschuldigte habe der Beschwerdeführerin am Ende der Anhörung betreffend des Unterschreibens des Protokolls gesagt, dass sie einen Entscheid treffen werde, selbst wenn sie nicht unterschreibe. Die Beschwerdeführerin habe die Anhörung [richtig: das Protokoll der Anhörung] von sich aus unterschrieben. Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin habe vor der Unterzeichnung interveniert. Er sei sehr laut gewesen und habe gesagt, dass die Aussage der Beschuldigten eine Drohung sei.