_ habe interveniert und dies als Drohung eingestuft. Es sei schlussendlich zu einer Rückübersetzung gekommen, wobei die Beschwerdeführerin keine oder nur triviale Korrekturen gemacht habe. E.________ habe ein sehr bestimmtes Verhalten gegenüber der Beschwerdeführerin gehabt. Der gravierendste Moment sei gewesen, als er auf Französisch auf die Beschwerdeführerin eingeredet und ihr gesagt habe, dass er sie nicht mehr vertrete, wenn sie das Protokoll unterschreibe. Der Rechtsvertreter scheine aus den Augen verloren zu haben, die Interessen der Beschwerdeführerin zu vertreten.