Schliesslich wurde das Protokoll von der Beschwerdeführerin unterzeichnet. 3.2 Am 2. Mai 2018 reichte die Beschwerdeführerin Strafanzeige gegen die Beschuldigte wegen Nötigung ein. Die Beschwerdeführerin wirft der Beschuldigten vor, diese habe sie dazu genötigt, das Anhörungsprotokoll vom 17. April 2018 zu unterzeichnen. Da sie Arabisch mit einem in Tunesien weit verbreiteten Dialekt spreche, habe sich die arabische Übersetzung durch die Dolmetscherin mit marokkanischer Abwandlung als holprig, abgehackt und verkürzt erwiesen. Dies sei auch für einen Nichtsprachkundigen erkennbar gewesen und mehrfach im Protokoll vermerkt worden.