7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Ziffern 2 und 3 der Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben vom 20. Februar 2020 werden aufgehoben und die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, den Brief der Beschwerdeführerin vom 12. Februar 2020 an C.________ weiterzuleiten. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, trägt der Kanton Bern.