Gleiches betonte das Bundesgericht in einem jüngeren Urteil 1B_5/2019 vom 27. Mai 2019 E. 2.2 f. Auch in diesem Fall ging das Bundesgericht davon aus, dass die im streitigen Brief enthaltene Liebeserklärung, also der konkrete Inhalt des Schreibens, die Ehefrau (nachdem die Ehe zuvor nicht mehr harmonisch verlaufen war) davon abhalten könnte, belastende Aussagen zu machen.