Die Ordnung in der Haftanstalt gewährleistet deren Funktionsfähigkeit und ist damit letztlich Voraussetzung für die Erreichung der Haftzwecke (HÄRRI, in: Basler Kommentar, Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 1 f. zu Art. 235 StPO). 6.2 Einschränkungen des Briefverkehrs stellen einen Eingriff in den grundrechtlichen Anspruch auf Achtung des Brief- und Postverkehrs (Art. 13 Abs. 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft [BV; SR 101] und Art. 8 Abs. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten [EMRK;