1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Verfahren gegen A.________ wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121). Die Beschuldigte befindet sich seit dem 27. März 2019 in Untersuchungshaft. Am 20. Februar 2020 verfügte der fallführende Staatsanwalt: 1. Der Brief der Beschuldigten vom 12. Februar 2020 an C.________ ist am 14. Februar 2020 zur Briefzensur eingegangen.