2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 300.00, werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftung auferlegt. 3. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Beschwerdeführerin 1 - dem Beschwerdeführer 2 - dem Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin C.________ (mit den Akten) - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin D.________