Verfahrensbeteiligte A.________ Beschuldigte/Beschwerdeführerin 1 Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, Nordring 8, Postfach, 3001 Bern B.________ Beschwerdeführer 2 Gegenstand Gültigkeit der Einsprache Strafverfahren wegen Überschreitens der zulässigen Parkzeit Beschwerde gegen den Entscheid des Regionalgerichts Bern- Mittelland, Einzelgericht, vom 31. Januar 2020 (PEN 20 23) Erwägungen: