1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, soweit darauf eingetreten wird. Die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben vom 27. Dezember 2019 wird aufgehoben und der Beschwerdeführer wird als Privatkläger im Strafpunkt im Verfahren zugelassen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, werden zu drei Vierteln, ausmachend CHF 900.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Die restlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 300.00, trägt der Kanton Bern.