15 Zeit für das Opfer von physischem und psychischem Leiden geprägt. Zumindest für diesen Zeitraum sind dem Opfer eigene Ansprüche, beispielsweise aus Körperverletzung, zuzugestehen. Wie lange aber darf diese Zeitspanne sein, damit das Opfer eigene Ansprüche begründen kann? Reicht es etwa aus, wenn es während zehn Minuten nach dem schädigenden (fehlerhaften) Eingriff starke Schmerzen verspürt? Muss es während Stunden oder gar Tagen unter körperlichen Beeinträchtigungen leiden?