1B_491/2012 vom 30. November 2012 E. 2.3). Diese Rechtsprechung hat das Bundesgericht kürzlich bestätigt (Urteil des Bundesgerichts 6B_907/2019 vom 15. Januar 2020 E. 2). 7.2 Mit dieser Konzeption geht offensichtlich eine Ungleichbehandlung von Opfern resp. Angehörigen von Opfern je nach Rechtsnatur ihrer Haftungsansprüche einher. Nach Auffassung des Bundesgerichts ist diese Ungleichbehandlung jedoch gerechtfertigt.