Er könne daher aus den entsprechenden verfassungs- bzw. völkerrechtlichen Bestimmungen Anspruch erheben. Die Notwendigkeit, weiterhin am Verfahren teilhaben zu können, sieht er auch darin begründet, dass die Staatsanwaltschaft der Untersuchung einen falsch festgestellten Sachverhalt zugrunde lege und damit für Konfusion sorge.