4 gerichtlich, die Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben, - namentlich Frau Staatsanwältin H.________ - anzuweisen, sämtlichen, durch den Privatkläger A.________, über die Kantonspolizei Bern ( Sittendezernat RegFdg - Herrn N.________ ), als Beweismittel - und Beweisführungsmittel ( in BA 1916 / BA 17 724) der Staatsanwaltschaft zugeführten Email - Verkehr der staatsanwaltlichen Verwertung in anhängiger Strafsache zuzuführen, und - zu edieren -»