5. Es sei - von Amtes wegen, gerichtlich - die Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben anzuweisen die Inquisitionsmaxime auf deliktrelevanten Sachverhalt betreff Beweisantrag Nr. 5 vom 27.02/01.03.2018 auszudehnen, diesen gutzuheissen und namentlicher Email - Verkehr (in ANLAGE) zu edieren. Der Beweisantrag Nr. 5 - 27.02/01.03.2018, wurde in der Verfügung, vom 5. August 2019 ( Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben abgewiesen ( " Feststellung Gegenstandslosigkeit" ).