1. Am 6. April 2017 verstarb B.________ sel. im Loryhaus des Inselspitals Bern, nachdem sie dort palliativ behandelt worden war. Der Sohn der Verstorbenen, A.________, erstattete mit E-Mail vom 5. Juli 2017 Anzeige in dieser Angelegenheit und konstituierte sich in zahlreichen darauffolgenden E-Mails an die Staatsanwaltschaft und die Polizei als Privatkläger. Am 29. August 2017 wurde ein Verfahren gegen unbekannte Täterschaft wegen fahrlässiger Tötung eröffnet. Mit Verfügung vom 27. Dezember 2019 wies die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) A.___