Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland wird angewiesen, die schriftliche Urteilsbegründung im Verfahren PEN 17 957/958/960 unverzüglich auszufertigen und den Parteien zuzustellen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten 3/Beschwerdeführer - der Generalstaatsanwaltschaft - dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsidentin D.________ Mitzuteilen: - dem Beschuldigten 1 - dem Beschuldigten 2 - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bernern Jura-Seeland, Staatsanwalt E.________