Diese wies die Beschwerdekammer in Strafsachen mit Beschluss BK 19 532 vom 30. Januar 2020 ab. Ein diesbezügliches Beschwerdeverfahren ist derzeit beim Bundesgericht hängig (Verfahren 1B_79/2020). Auf eine weitere Beschwerde von B.________ trat die Beschwerdekammer in Strafsachen mit Beschluss BK 20 84 vom 27. Februar 2020 nicht ein. Am 3. März 2020 erhob C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ebenfalls Beschwerde wegen Rechtsverzögerung.