7 digte hat in der Sache keinen Antrag gestellt. Es wurde ihm zudem von der Verfahrensleitung zu Unrecht Parteistellung zuerkannt, weshalb eine Rückerstattungspflicht der insoweit gemachten Aufwendungen nicht gerechtfertigt erscheint. 8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Es wird festgestellt, dass dem Beschuldigten fälschlicherweise Parteistellung im Beschwerdeverfahren zuerkannt worden ist.