6 Ziff. 4 der angefochtenen Verfügung folglich nicht so, dass es dem Beschwerdeführer weiterhin erlaubt wäre, über die Person des Beschuldigten, seine Predigten und seine Sozialhilfebezüge zu berichten. Die Person des Beschuldigten, seine Predigten und seine Sozialhilfebezüge stehen vielmehr zweifellos mit der Strafuntersuchung «in Zusammenhang». Es sind diese Themen, welche die Staatsanwaltschaft untersucht.