_ wurden anlässlich ihrer Einvernahmen umfassend zum Vorfall vom 9. November 2017 befragt. Es ist daher möglich, die Glaubwürdigkeit von C.________ und D.________ einer Prüfung zu unterziehen. Festzuhalten bleibt, dass sowohl mit C.________ (EVs vom 24. November 2017, 20. Dezember 2017 und 8. Januar 2018) als auch mit D.________ (EV vom 6. Juli 2018) parteiöffentliche Einvernahmen durchgeführt wurden, an welchen die Verteidigung des Beschwerdeführers Gelegenheit hatte, teilzunehmen.