9 Verfahren gegen den Beschwerdeführer wurde vor rund vier Jahren eröffnet, die Anhaltung gelang erst Monate später. Da der Beschwerdeführer zudem während hängigen Verfahrens erneut straffällig wurde, verzögerte sich das Verfahren weiter. Ausserdem kam es offenbar zu einem Anwaltswechsel. Selbst wenn die Verjährung noch in weiter Ferne liegt, ist es im Lichte des Beschleunigungsgebots problematisch, wenn das Verfahren gegen den Beschwerdeführer zusätzlich verzögert wird;