Dies gemäss der Generalstaatsanwaltschaft nicht zuletzt, weil Letzterer seine Beteiligung zuerst lange Zeit geleugnet habe und auch heute noch einen Teil der gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestreite (vgl. zum Vorbringen, ob C.________ schon vor der Kontaktaufnahme durch den verdeckten Ermittler mit Drogenhandel zu tun hatte, immerhin pag. 3196.138). In seinem Verfahren wird nun die Schlusseinvernahme durchgeführt und die Anklageschrift vorbereitet. Diese Arbeiten werden – auch wegen der aktuellen ausserordentlichen Lage – voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.