Wie erwähnt wurden Kopien der im Zusammenhang mit dem Einsatz der verdeckten Ermittlung im Verfahren gegen C.________ erstellten Aktenstücke zwecks Dokumentation der Haupttat zu den Akten BA 16 135 erkannt. Diese enthalten insbesondere Kopien des Falljournals sowie insgesamt 37 Einsatzberichte der verdeckten Ermittler in der Aktion F.________. Anhand dieser Unterlagen sowie den übrigen Akten wird es dem Sachgericht voraussichtlich problemlos möglich sein, die dem Beschwerdeführer vorgeworfene untergeordnete Handlung vom 9. November 2017 korrekt zu beurteilen.