Aufgrund der marginalen Überschneidung der gegen die beschuldigten Brüder erhobenen Tatvorwürfe sowie unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgebots und der Prozessökonomie ist es daher unter diesem Titel angezeigt, die Verfahren weiterhin getrennt zu führen. Nichts mit der Frage nach getrennten Verfahren hat ferner der Umstand zu tun, dass die Übergabe am 9. November 2017 kurz nach der Haftentlassung des Beschwerdeführers stattgefunden hatte. 4.5.3 Kritisiert wird im Weiteren die Angemessenheit des Einsatzes des verdeckten Ermittlers.