dies könnte bei einem allfälligen Schuldspruch Auswirkungen auf die Strafzumessung haben. Die Staatsanwaltschaft versuche wohl mit dem Beizug von Akten aus dem Verfahren BA 17 257 zu belegen, dass weder der Beschwerdeführer noch C.________ von den verdeckten Ermittlern zu Drogengeschäften gedrängt worden seien. Diese Unterlagen enthielten zweifellos belastende Elemente. Indes fehlten die Protokolle mit den Vorhalten gegenüber C.________ und eventuell gegenüber D.________. Immerhin sei dem Journal auf pag. 3196.092 zu entnehmen, dass C._______