5 die Akten D.________ BA 17 507 Einsicht zu nehmen, seien auch das Aussageverhalten und die Glaubwürdigkeit von D.________ für ihn nicht überprüfbar. Dies werde wohl auch dem Sachgericht verwehrt bleiben. Hinzu komme, dass sich die Übergabe am 9. November 2017 unmittelbar nach der Haftentlassung abgespielt haben solle; dies könnte bei einem allfälligen Schuldspruch Auswirkungen auf die Strafzumessung haben.