__ noch nicht vor der Anklageerhebung stehe. Da auch dieses Verfahren mittlerweile rund 2 1/4 Jahre dauere, werde dies indes bestritten. Ferner stünden dem Beschwerdeführer im Verfahren gegen C.________ und weitere Beteiligte keine Parteirechte zu. Aufgrund des Gleichbehandlungsgebots scheine es ausgeschlossen, dass das Verfahren gegen den Beschwerdeführer betreffend Anschuldigungen bezüglich der 990g Kokaingemisch durch ein Gericht beurteilt werden könne, wenn noch kein Urteilsspruch gegen die angeblichen Haupttäter vorliege.