4 der Mitbeschuldigte D.________ die beiden. Es existierten somit wechselseitige Belastungen in unterschiedlichen Verfahren. Dem Scheingeschäft über 990g Kokaingemisch vom 9. November 2017 sei Ende Juni 2017 ein Scheingeschäft über 50g Kokaingemisch vorausgegangen. Der polizeiliche Scheinkäufer habe somit C.________ nach nur fünf Monaten in einem zweiten Scheingeschäft dazu gebracht, die Menge von 50g auf 990g Kokaingemisch zu steigern.