g. zu einer Widerhandlung nach den Buchstaben a–f Anstalten trifft (Art. 19 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes [BetmG; SR 812.121]). 4.2 Der Beschwerdeführer bringt vor, den Akten im Verfahren BA 16 135 sei zu entnehmen, dass der fragliche Tatkomplex sowohl vom angeblichen Haupttäter C.________ als auch vom Beschwerdeführer bestritten werde. Hingegen belaste