_ als Vermittler des Kilogramms Kokain und als Empfänger des Kaufpreises einer der Hauptakteure war. Da sich die Beschuldigten wechselseitig nicht belasten, besteht im Übrigen auch keine Gefahr, dass sich die beiden gegenseitig die Schuld zuweisen könnten. Es liegen somit sachliche Gründe für eine getrennte Verfahrensführung vor […]. Von Amtes wegen werden jedoch Kopien der im Zusammenhang des Einsatzes der verdeckten Ermittlung im Verfahren gegen C.________ erstellten Aktenstücke zwecks Dokumentation der Haupttat zu den Akten i.S. A.________ erkannt.