Eine Verfahrensvereinigung würde daher zu einer erneuten Verzögerung führen, welche unter dem Gesichtspunkt des Beschleunigungsgebots als problematisch erscheint. Zudem sprechen auch die völlig unterschiedlichen Rollen sowie die äusserst marginale Überschneidung der Tatvorwürfe gegen eine Vereinigung. A.________ nahm als Gehilfe bei der Drogenübergabe am 9. November 2017 lediglich eine untergeordnete Rolle ein, während C.________ als Vermittler des Kilogramms Kokain und als Empfänger des Kaufpreises einer der Hauptakteure war.