Am 14. Februar 2020 verfügte die Staatsanwaltschaft, dass von Amtes wegen von den im Verfahren gegen C.________ im Zusammenhang mit dem Einsatz der verdeckten Ermittlung erstellten Aktenstücken Kopien ausgefertigt und zu den Akten erkannt würden (Ziffer 4). Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 27. Februar 2020 Beschwerde und stellte den Antrag, Ziffer 4 der angefochtenen Verfügung sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge aufzuheben und es seien die Verfahren BA 16 135 gegen A.________ und das ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft laufende Verfahren gegen C.________ und weitere Beteiligte zu vereinigen.