Insgesamt ist damit von einer erheblichen Anzahl übereinstimmender höchstgerichtlicher Entscheide auszugehen, die ohne Weiteres als konstante Rechtsprechung zu qualifizieren sind. Dies umso mehr als sämtliche (veröffentlichte) Urteile des Bundesgerichts, welche die Anordnung von Sicherheitshaft im nachträglichen Verfahren betreffen (also auch bei Massnahmeverlängerungen), für den Nachweis des Bestehens einer lang andauernden und konstanten Rechtsprechung berücksichtigt werden dürfen.