StPO auf die Verfahren betreffend Anordnung und Fortsetzung von Sicherheitshaft in selbständigen nachträglichen Verfahren mit den Anforderungen von Art. 5 Abs. 1 EMRK vereinbar sein, wenn sie sich auf eine lang andauernde und konstante Rechtsprechung («jurisprudence ancienne et constante») stützt (Urteile des Bundesgerichts 1B_64/2020 vom 28. Februar 2020 E. 5 sowie 1B_24/2020 vom 3. Februar 2020 E. 2.4). Das Bundesgericht setzte sich in seinem Urteil 1B_24/2020 vom 3. Februar 2020, in dem, wie vorliegend, die Sicherheitshaft im selbstständigen gerichtlichen Nachverfahren betreffend die Anord-