Das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht), welches über den Antrag der BVD auf Anordnung einer Verwahrung gemäss Art. 62c Abs. 4 StGB zu befinden hat, beantragte dem Zwangsmassnahmengericht am 13. November 2019 die Verlängerung der Sicherheitshaft gegen den Verurteilten. Die Sicherheitshaft wurde vom Zwangsmassnahmengericht mit Entscheid vom 25. November 2019 bis am 4. Juni 2020 verlängert (KZM 19 1333). Am 7. Februar 2020 beantragte der Verurteilte seine sofortige Freilassung. Das Zwangsmassnahmengericht wies das Haftentlassungsgesuch am 17. Februar 2020 ab (KZM 20 187).