2. Angefochten ist ein Beschluss betreffend die Verlängerung der Sicherheitshaft im selbständigen gerichtlichen Nachverfahren im Sinn von Art. 363-365 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0). Das Regionalgericht hat erstinstanzlich über die Hauptsache (Antrag der BVD auf Verwahrung des Beschwerdeführers) entschieden und gleichzeitig die Belassung des Beschwerdeführers in Sicherheitshaft verfügt (unter Hinweis auf Art. 231 Abs. 1 und Art. 221 StPO sowie das Urteil des Bundesgerichts 1B_24/2020 vom 3. Februar 2020).