2 Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung der Sicherheitshaft und umgehende Haftentlassung. Das Regionalgericht verzichtete am 26. Februar 2020 – unter Hinweis auf die Begründung vom 12. Februar 2020 – auf das Einreichen einer Stellungnahme. Gleichzeitig sandte es der Beschwerdekammer die amtlichen Akten inkl. Vollzugsakten zu (2 Ordner PEN 18 249, inkl. 9 Bände Vollzugsakten Nr. 1002/13). Staatsanwalt C.___