Gleichzeitig verlängerte es die Sicherheitshaft um weitere sechs Monate (bis zum 12. August 2020). 1.4 Gegen die am 12. Februar 2020 beschlossene Verlängerung der Sicherheitshaft reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 24. Februar 2020 bei der Beschwerdekammer in