Auf Antrag der BVD hin bestätigte das Kantonale Zwangsmassnahmengericht am 3. April 2018 die Sicherheitshaft. Mit Entscheiden vom 17. September 2018, vom 20. März 2019 sowie vom 23. September 2019 wurde die Sicherheitshaft durch das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) jeweils um sechs Monate verlängert, letztmals bis zum 17. März 2020. Mit Beschluss vom 12. Februar 2020 ordnete das Regionalgericht die Verwahrung von A.________ an. Gleichzeitig verlängerte es die Sicherheitshaft um weitere sechs Monate (bis zum 12. August 2020).