59 StGB um. Die stationäre therapeutische Massnahme wurde mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 23. März 2014 um fünf Jahre verlängert. 1.2 Am 26. Mai 2018 hoben die Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) des Kantons Bern die stationäre therapeutische Massnahme wegen Aussichtslosigkeit auf. Auf die hiergegen eingereichte Beschwerde trat die Polizei- und Militärdirektion (POM) des Kantons Bern nicht ein. 1.3 Mit Eingabe vom 22. März 2018 beantragten die BVD beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) die Anordnung einer Verwahrung von A.________ (Art. 62c Abs. 4 i.V.m.