Für diese Tat wurde er am 26. August 1991 wegen Mordes schuldig erklärt und zu einer Zuchthausstrafe von 16 Jahren unter gleichzeitiger Anordnung einer psychiatrischpsychotherapeutischen Behandlung während und nach dem Strafvollzug verurteilt. Am 11. April 2005 wurde A.________ von der Berufungskammer des Strafgerichts des Kantons Zug oberinstanzlich wegen Pornografie schuldig gesprochen. Er hatte im Vollzug verbotene kinderpornografische Bilddateien beschafft.