jetzt hatte was sie wollte. “Eine Tätlichkeit“.» Demgegenüber schilderte die Strafklägerin den Vorfall folgendermassen (Einvernahme vom 16. Februar [recte: 5. Oktober] 2018 Z. 59 ff.: «(...) Ich erklärte ihm das Gepäck im Eingangsbereich. Ich fragte ihn dann, ob ich die Bobschlitten der Kinder oder mein antikes Schaukelpferd mitnehmen könne. In diesem Moment änderte seine Stimmung und er erklärte mir aggressiv, dass ich ihm erst das Bett bezahlen solle. (...) Als ich ihm dann sagte, dass ich dies nie bezahlen würde, startete er durch. Er stiess mit beiden Händen gegen meine Schultern um mich mit voller Kraft hinaus zu stossen.