4 der Verfügung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 13.02.2020 seien aufzuheben; soweit weitergehend sei die Verfügung zu bestätigen. 2. Die Verfahrenskosten seien dem Beschuldigten aufzuerlegen. 3. Dem Beschuldigten sei keine Entschädigung und keine Genugtuung auszurichten.