In der Folge stellte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) das Verfahren mit Verfügung vom 13. Februar 2020 ein. In Ziff. 3 und 4 wurde verfügt, dass die Verfahrenskosten vom Kanton Bern getragen würden und dem Beschuldigten eine Entschädigung von CHF 1‘973.60 für seine Verteidigungskosten auszurichten sei. Gegen diese Verfügung erhob die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 24. Februar 2020 Beschwerde. Sie stellte folgende Anträge: 1. Ziff. 3 und Ziff. 4 der Verfügung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 13.02.2020 seien aufzuheben;