1. Am 4. Oktober 2018 erstattete D.________ (nachfolgend: Strafklägerin) Anzeige gegen ihren Ehemann A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Tätlichkeiten. Sie gab an, der Beschuldigte habe sie anlässlich der Kinderübergabe am Tag davor gewaltsam zur Eingangstüre hinausgestossen. Ihren Strafantrag zog die Strafklägerin mit Rückzugserklärung vom 20. Januar 2020 zurück. In der Folge stellte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) das Verfahren mit Verfügung vom 13. Februar 2020 ein.