427 Abs. 2 Bst. a StPO und Beschluss der Beschwerdekammer in Strafsachen des Kantons Bern, BK 12 4 vom 22. Mai 2012). Bei diesem Ausgang des Verfahrens hat der Privatkläger der Beschuldigten die Verteidigungskosten zu entschädigen (Art. 432 Abs. 2 StPO).