1. Am 13. Dezember 2019 trennte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen Rechtsanwältin A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) vom Verfahren gegen E.________ ab. Die Beweisanträge auf Befragung von Rechtsanwalt D.________ und E.________ als Zeugen wurden abgewiesen. Das Verfahren wegen Ehrverletzung / übler Nachrede gegen die Beschuldigte wurde eingestellt und die Zivilklage von C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) auf den Zivilweg verwiesen.