1. Das Ausstandsgesuch gegen den Gesuchsgegner wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden dem Beschuldigten/Gesuchsteller auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Gesuchsteller - dem Gesuchsgegner (mit den Akten) Mitzuteilen: - dem Straf- und Zivilkläger - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, ao. Staatsanwältin D.________ (O 19 2960) Bern, 29. Januar 2020 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: